Lockerung der Arbeitsbeschränkungen für Studentenvisa
Studenten können jetzt mehr als 40 Stunden alle zwei Wochen arbeiten, wenn sie bei einer Organisation oder einem Unternehmen in den folgenden Bereichen beschäftigt sind:
• Altenpflege (bei einem zugelassenen Anbieter oder einem vom Commonwealth finanzierten Altenpflegedienstleister mit einer RACS-ID oder einer NAPS-ID)
• Ein registrierter Anbieter des National Disability Insurance Scheme (NDIS)
• Landwirtschaft
• Tourismus und Gastgewerbe
Besondere Bestimmungen wurden auch für Studierende getroffen, die für die Dauer des Lockdowns in einem Supermarkt oder einer zugehörigen Vertriebseinrichtung in einem Gebiet arbeiten, das von den COVID-19-Sperrbeschränkungen betroffen ist.
• Darüber hinaus können Studierende, die in einem gesundheitsbezogenen Kurs eingeschrieben sind und die Gesundheitsbemühungen gegen COVID-19 gemäß den Anweisungen der Gesundheitsbehörden unterstützen, mehr als 40 Stunden alle zwei Wochen arbeiten.
Diese vorübergehende Maßnahme wird im Zuge der Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs überprüft.